Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coaching Akademie Berlin
1. Allgemeines und Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der CAB Coaching Akademie Berlin GmbH (nachfolgend „CAB“ genannt) gelten für alle Aus- und Weiterbildungsangebote sowie alle Veranstaltungen der CAB (nachfolgend insgesamt „CAB-Angebote“ genannt) an all deren Standorten innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie online für sämtliche zwischen der CAB und den betreffenden Aus-, Weiterbildungs- und/oder VeranstaltungsteilnehmerInnen bzw. -bewerberInnen (nachfolgend insgesamt „Teilnehmer“ genannt).
Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB bedürfen in jedem Falle der Schriftform (inklusive der Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses). Anderweitige (Neben-)Abreden oder Geschäftsbedingungen (z.B. von Teilnehmenden) sind von der Geltung ausgeschlossen, sofern die CAB diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an den CAB-Angeboten steht grundsätzlich allen unbeschränkt geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren und einer stabilen physischen und psychischen Gesundheit offen. Teilnehmende, die unter rechtlicher Betreuung stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen, soweit die rechtliche Vertretung nicht proaktiv gegenüber der CAB angezeigt und nachgewiesen wird und die CAB der
Teilnahme im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Weitere Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an den CAB-Angeboten sind die Offenheit für alternative und neue Denk- und Handlungsmuster, Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen, ein generell positives Menschenbild sowie die Bereitschaft zum kooperativen Lernen und zu einer aktiven Teilnahme.
Die CAB behält sich insofern das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen über die Zulassung von BewerberInnen zu einer Teilnahme an den CAB-Angeboten zu entscheiden. Ferner behält sich die CAB das
Recht vor, eine/n zugelassene/n Teilnehmenden auch während der Dauer einer Aus- und Weiterbildung oder Veranstaltung per außerordentlicher Vertragskündigung von den CAB-Angeboten wieder auszuschließen,
wenn sich aus Sicht der CAB herausstellt, dass der/die Teilnehmende die o.g. Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Im Falle einer solchen Kündigung bleibt der/die Teilnehmende zur Zahlung der Vergütung
für die bereits von ihm /ihr in Anspruch genommenen Aus- und Weiterbildungs- und/oder Veranstaltungstermine verpflichtet bzw. erhält er/sie – sofern kein Fall im Sinne von Ziffer 4. Spiegelstriche 2 bis 4 vorliegt – eine insofern zu viel geleistete Vergütung entsprechend zurückerstattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die CAB-Angebote kein therapeutisches Angebot darstellen und sich nicht als Ersatz für eine Psychotherapie eignen.
3. Zulassungsverfahren für Aus- und Weiterbildungsangebote / Veranstaltungen
Die Zulassung zur Teilnahme an einem CAB-Angebot im Bereich der Aus- und Weiterbildung setzt im ersten Schritt ein persönliches Vorgespräch mit der betreffenden Ausbildungsleitung voraus (z.B. persönlich, per Telefon- oder Videogespräch).
Sofern die CAB von der persönlichen Eignung des/der Teilnehmenden ausgeht, können im zweiten Schritt die vollständigen Bewerbungsunterlagen (d.h. vollständig und korrekt ausgefülltes und unterschriebenes
Anmeldeformular, aktueller Lebenslauf mit Foto (max. 2 DIN A4 Seiten) und Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite)) innerhalb der auf dem jeweiligen Anmeldeformular angegebenen Anmeldefrist per E-Mail (alternativ per Post) eingereicht werden. Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen gibt der/die Teilnehmende ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an dem betreffenden CAB-Angebot ab (nachfolgend „Teilnahmevertrag“ genannt).
Soll bzgl. der Teilnahmegebühr der Rechnungsempfänger anstelle des/der Teilnehmenden ein Dritter (z.B. der Arbeitgeber des Teilnehmers) sein, so ist zur vollständigen Bewerbung zudem das von dem betreffenden
Dritten ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeformular einzureichen.
Die Anmeldefrist endet – vorbehaltlich hiervon abweichender Fristen für bestimmte CAB-Angebote – in der Regel sechs (6) Wochen vor Beginn des jeweiligen CAB-Angebots. Die Berücksichtigung verspäteter Anmeldungen ist evtl. möglich, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Reservierungen von Teilnahmeplätzen bietet die CAB nicht an.
Die Vergabe der Teilnahmeplätze steht grundsätzlich (ggf. in Abstimmung mit der CAB) im freien Ermessen der jeweiligen Ausbildungsleitung und basiert in der Regel auf einer Reihe von Auswahlkriterien, u.a.
dem Eindruck aus dem Vorgespräch, dem Inhalt der Bewerbung, der optimalen Gruppenzusammenstellung, der insgesamt verfügbaren Teilnahmeplätze, dem Zeitpunkt der Bewerbung sowie ggf. zusätzlicher, angebotsspezifischer Kriterien. Die Bestätigung eines Teilnahmeplatzes durch die CAB stellt die Annahme des Angebots des/der betreffenden TeilnehmerIn auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar und erfolgt
ausschließlich per E-Mail; mit ihrem Zugang kommt der Teilnahmevertrag zustande.
Für CAB-Angebote im Veranstaltungsbereich (z.B. Aufstellungsabend, Fachthemenseminar, etc.) gelten grundsätzlich dieselben Anmelde- und Teilnahmevoraussetzungen wie die o.g. Voraussetzungen im Bereich der
Aus- und Weiterbildungen, jedoch entfallen das Zulassungsverfahren und das Vorgespräch. Zusätzliche und/oder abweichende Zulassungsvoraussetzungen sind ggf. der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung
zu entnehmen.
Die Anmeldung erfordert die Einreichung des korrekt und vollständig ausgefüllten, für die betreffende Veranstaltung vorgesehenen Anmeldeformulars (auf spezielle Anmeldeformulare wird in der Regel in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung hingewiesen). Das Anmeldeformular muss der CAB spätestens zum Datum der jeweils angegebenen Anmeldefrist zugehen, um von der CAB berücksichtigt werden zu können. Alternativ erfolgt die Anmeldung zu Veranstaltungen, z. B. zu Aufstellungsabenden über eventbrite.
Die Anmeldefrist endet – vorbehaltlich hiervon abweichender Fristen für bestimmte CAB-Angebote – in der Regel eine bis vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin. Die Berücksichtigung verspäteter Anmeldungen ist evtl. möglich, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Die Vergabe der Teilnahmeplätze steht im freien Ermessen der CAB. Die Bestätigung eines Teilnahmeplatzes durch die CAB stellt die Annahme des Angebots des betreffenden Teilnehmers auf Abschluss eines Teilnahmevertrags dar und erfolgt ausschließlich per E-Mail; mit ihrem Zugang kommt der Teilnahmevertrag zustande. Reservierungen von Teilnahmeplätzen für CAB-Angebote bietet die CAB nicht an.
4. Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht der CAB
Die CAB behält sich in jedem Falle ein Recht zur Kündigung des bzw. zum Rücktritt vom geschlossenen Teilnahmevertrag(s) für die folgenden Fälle vor:
- Es stellt sich im Nachgang des Vertragsschlusses heraus, dass entgegen der vorheriger Annahme, der/die Teilnehmende die unter Ziffer 2. dieser AGB genannten Zulassungsvoraussetzungen doch nicht erfüllt;
- Der/die Teilnehmende stört – trotz entsprechender Aufforderung – wiederholt
den Ablauf des CAB-Angebots; - Der/die Teilnehmende erscheint mehr als zwei (2) Mal nicht zu dem gebuchten Kurs, ohne nachweisen zu können, dass er/sie das Fernbleiben nicht zu vertreten hat (siehe hierzu auch nachfolgende Ziffer 5.);
- Der/die Teilnehmende verletzt die unter Ziffer 15. dieser AGB geregelte Geheimhaltungspflicht.
5. Teilnehmeranzahl
Für alle CAB-Angebote im Bereich der Aus- und Weiterbildung gilt die Mindestteilnehmerzahl von neun (9) Personen je Kurs. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich die CAB bis 28 Tage vor
Beginn des jeweiligen CAB-Angebots das Recht vor, das Angebot wieder abzusagen (z.B. per Email an die bereits angemeldeten Teilnehmenden). Der geschlossene Teilnahmevertrag gilt in diesem Fall als nicht zustande gekommen. Gegebenenfalls bereits an die CAB geleistete Zahlungen werden den Teilnehmenden innerhalb von dreißig (30) Tagen per Überweisung zurückerstattet.
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt, je nach Standort, in der Regel zwischen zwölf (12) und fünfzehn (15) Personen je Präsenzkurs und maximal 20 Personen im online Kurs. Die CAB behält sich in jedem Fall ausdrücklich vor, zwei zusätzliche, optionale Gastplätze bereitzustellen. Ferner sind jeweils die Kursleitung und deren Assistenz zugegen.
Die minimale und die maximale Teilnehmerzahl für CAB-Angebote im Veranstaltungsbereich werden stets individuell festgelegt und im Rahmen der Veranstaltungsausschreibung mitgeteilt.
6. Leistungsumfang und Ausbildungsinhalte
Ausführliche Informationen zu Leistungsumfang, Kursinhalten und Methoden der einzelnen Aus- und Weiterbildungskurse stehen in der Regel als PDF-Dateien zur Ansicht und zum Download auf der Homepage der CAB bereit.
Die Inhalte von Veranstaltungen sind in der Regel den entsprechenden Online-Themenseiten bzw. der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung auf der CAB-Homepage zu entnehmen.
7. Preise und Preisangaben
Es gelten die zum Zeitpunkt der Absendung der Teilnahmeanmeldung seitens der CAB zuletzt mitgeteilten Preise, wobei die Mitteilung in der Regel auf der Homepage und im Preisblatt der CAB und im Rahmen der Be- bzw. Ausschreibung für das betreffende CAB-Angebot erfolgt.
Die seitens der CAB ausgewiesenen Gebühren für die Teilnahme an CABAngeboten verstehen sich pro Person und je Kurs bzw. Veranstaltung. Die Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Sofern sie als Nettobetrag ausgewiesen werden, verstehen sie sich zuzüglich (bzw. als Bruttobetrag ausgewiesen: inklusive) der für den jeweiligen Standort geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Deutschland beträgt diese derzeit 19% und in Österreich 20% der jeweiligen Nettogebühr.
Bzgl. der Preisangaben für in der Schweiz stattfindende CAB-Angebote sind die von der CAB angebotenen Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 MWSTG (Schweizer Mehrwertsteuergesetz) nicht steuerpflichtig; die betreffenden Preisangaben sind daher Endpreise ohne Ausweis einer Mehrwertsteuer.
Die Teilnahmegebühr für Aus- und Weiterbildungsangebote der CAB beinhaltet die Kursleitung, kursbegleitende Skripte und Arbeitsmaterialien sowie den Zugang zum Online Campus, etwaige Prüfungsgebühren, das Teilnahmezertifikat sowie die Bereitstellung von Getränken und kleineren Snacks. Anderweitig anfallende Kosten für die An- und Abreise, Unterbringung und weitere Verpflegung (insbesondere Mittagessen) sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren und zu zahlen.
Die in der Teilnahmegebühr für Veranstaltungen der CAB enthaltenen Leistungen können variieren und werden in der Regel in der betreffenden Veranstaltungsausschreibung mitgeteilt.
8. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr für CAB-Angebote im Bereich der Aus- bzw. Weiterbildung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Einmalzahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Hiervon ggf. abweichend gilt jedoch in jedem Fall die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist. Bei Begleichung der Rechnung ist der auf der Rechnung benannte Verwendungszweck anzugeben.
Im Fall einer Kursplatzzusage nach Anmeldeschluss liegt es im freien Ermessen der CAB, von der oben stehenden Regelung abzuweichen. Der Rechnungsbetrag ist dann ggf. mit kürzerer Zahlungsfrist oder auch sofort fällig. Auch kann die CAB von dem/der Teilnehmenden einen Beleg (z.B. in Form einer PDF-Datei, eines Fotos oder Screenshots) über die getätigte Überweisung des fälligen Rechnungsbetrages per E-Mail an buchhaltung@coachingakademie-berlin.de anfordern und ihm/ihr hierfür eine Frist setzen. Die CAB kann von dem Teilnahmevertrag ferner wieder zurücktreten (Email ausreichend), sollte der angefragte Nachweis mangelhaft sein (z.B. unleserlicher Scan, PDF ohne Aussagekraft, etc.) oder der CAB nicht innerhalb der angegebenen Frist zugehen.
Die Teilnahmegebühr für CAB-Angebote im Veranstaltungsbereich ist, sofern diese nicht mehr als € 50,- (inkl. MwSt.) beträgt, am jeweiligen Veranstaltungstag vor Ort und vor Veranstaltungsbeginn vollständig in bar (d.h. gegen Quittung) zu zahlen. Ggf. abweichende und/oder zusätzliche Zahlungsmodalitäten teilt die CAB im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung mit. Bei Buchungen über eventbrite erfolgt die Zahlung über paypal.
Rechnungsrelevante Informationen sind korrekt und vollständig auf dem Anmeldeformular anzugeben oder spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung dem Organisationsteam der CAB schriftlich oder per Email mitzuteilen. Die entsprechenden Rechnungen werden auf Basis der insofern übermittelten Informationen erstellt. Eine spätere Rechnungskorrektur oder -änderung ist zwar möglich, hierfür erhebt die CAB jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- (inkl. MwSt.) bzw. CHF 30,00 sofern und soweit der/die Teilnehmende nicht nachweist, dass der CAB kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Sofern ein/eine TeilnehmerIn seine/ihre Teilnahme- oder eine Bearbeitungsgebühr nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist an die CAB leistet, kann die CAB nach ihrem freien Ermessen ihre Leistungen ganz oder teilweise gegenüber dem/der Teilnehmenden bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten oder von dem Teilnahmevertrag wieder zurücktreten (Email ausreichend).
9. Ratenzahlung
Selbstzahlenden Privatpersonen wird für die Coaching Ausbildung die Möglichkeit der Ratenzahlung eingeräumt. Voraussetzung dafür ist, dass der/die TeilnehmerIn deren Inanspruchnahme samt der damit verbundenen Gebühren im Anmeldeformular an entsprechender Stelle erklärt.
Die Möglichkeit der Ratenzahlung besteht auch für Einzelunternehmen, FreiberuflerIn und Einzelkaufleute, sofern die betreffende Person auch der Bezieher der Leistung (d.h. TeilnehmerIn an dem CAB-Angebot)
ist. Die Option der Ratenzahlung besteht hingegen nicht für Unternehmen mit eigener Rechtsfähigkeit (d.h. insb. Personengesellschaften und juristische Personen).
Es gilt der von der CAB übersandte Ratenzahlungsplan (der abgesehen von der Anzahlung üblicherweise eine Zahlung in gleichen, monatlichen Raten zzgl. einer Ratenzahlungsgebühr i.H.v. 360,- € inkl. MwSt. / CHF
400,00 vorsieht). Die Anzahl der gewährten Raten richtet sich nach Art der Aus- bzw. Weiterbildung und der jeweiligen Kursdauer. Eine höhere Anzahlung oder weniger Raten können ferner individuell vereinbart werden, es besteht jedoch insofern keinerlei Rechtsanspruch. Sonderwünsche bezüglich der Ratenzahlung sind bereits auf dem Anmeldeformular anzugeben, um ggf. berücksichtigt werden zu können.
Im Falle von Zahlungsrückständen kann die CAB nach erfolgloser Zahlungserinnerung die gesamte – ggf. restliche – Kursgebühr verlangen (d.h. letztere wird dann auf einen Schlag fällig) und nach eigenem Ermessen ihre Leistungen ganz oder teilweise gegenüber dem/der Teilnehmenden bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten oder von dem Teilnahmevertrag wieder zurücktreten (E-Mail ausreichend).
Die für eine Ratenzahlung geltenden Bedingungen ergeben sich im Übrigen aus dem Formblatt „Ratenzahlung im Überblick“, welches bei der CAB angefragt werden kann.
10. „Rechnungssplitting“ für Arbeitgeber
Arbeitgebern, die für eine/n MitarbeiterIn die Teilnahmegebühr für ein Aus- oder Weiterbildungsangebot übernehmen, wird das folgende „Rechnungssplitting“ angeboten: Bei der Buchung des Teilnahmeplatzes für einen Herbstkurs (Start ab August) kann auf Wunsch eine Rechnung mit zwei Raten ausgestellt werden. Hierbei ist mindestens ein Betrag in Höhe von € 2.500,- inkl. MwSt. / CHF 3.045,00 im laufenden Geschäftsjahr und noch vor Kursbeginn zu zahlen. Der Restbetrag wird als zweite Rate zum 30. Januar des Folgejahres fällig.
Ist diese Zahlungsteilung als echtes „Rechnungssplitting“ gewünscht (d.h. zwei separate Rechnungen für den/die TeilnehmerIn und dessen Arbeitgeber), wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einmalig
€ 25,- (inkl. MwSt.) bzw. CHF 30,- fällig und in der zweiten Rechnung in Ansatz gebracht.
11. Buchung eines Upgrades (Coaching Ausbildung)
Die Buchung des Upgrades zur kombinierten Ausbildung zum/zur Systemischen Personal & Business Coach ist bis zur Vollendung des Modul 4 der laufenden Coaching Ausbildung, spätestens jedoch bis 14 Tage vor
Beginn des ersten gebuchten Spezialisierungsmoduls (Modul 5P oder 5B), möglich.
Für die Buchung des gewünschten Upgrades ist das entsprechende Upgrade- Formular zu verwenden. Wird die Upgrade-Gebühr von einer Drittpartei übernommen, so bedarf es auch hierfür zudem der Einreichung des Formulars zur Kostenübernahme. Dieses ist über das Organisationsteam der CAB erhältlich.
Die Upgrade-Gebühr ist eine Einmalzahlung. Diese wird zu der in der Rechnung benannten Zahlungsfrist fällig. Bei einer kurzfristigen Buchung ist die Anweisung der Upgrade-Gebühr unverzüglich und in jedem Fall noch vor Beginn des ersten Spezialisierungsmoduls der CAB nachzuweisen, und zwar per E-Mail an die folgende Email-Adresse: buchhaltung@coachingakademie-berlin.de. Bei einem Upgrade auf „Business Coach“ gilt von dem Vorstehenden abweichend die Sonderregelung, dass die Gebühr in zwei (2) gleichen Raten gezahlt werden kann; im Übrigen gilt dieser Absatz entsprechend.
12. Zertifizierung nach der ECA, QSA-Anerkennung
Die Coaching Akademie Berlin ist ein akkreditiertes ECA-Lehrinstitut und berechtigt, nach den Richtlinien der European Coaching Association (ECA) eine erfolgreiche Teilnahme an ihren Aus- und Weiterbildungen zu
zertifizieren. Welche Aus- und Weiterbildungen dies einschließt, wird in den entsprechenden Aus- bzw. Weiterbildungsinformationen kenntlich gemacht.
Die Zertifizierung nach der ECA ist in der jeweiligen Teilnahmegebühr bereits enthalten. Gleichwohl hat der/die Teilnehmende nur dann einen Anspruch auf die Zertifizierung, wenn er/sie die Kursgebühr (sowie ggf. fällige Bearbeitungsgebühren) vollständig und rechtzeitig vor dem Aus- bzw. Weiterbildungsende beglichen hat und alle vorgesehenen Aufgaben innerhalb und außerhalb der Präsenzzeiten erbracht sowie alle inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen im Rahmen der gebuchten Aus- bzw. Weiterbildung erfüllt hat. Die jeweils einschlägigen Zertifizierungskriterien sind den entsprechenden Informationsseiten der ECA zu entnehmen, u.a. unter der folgenden URL:
http://www.european-coaching-association.de/view/berufsverband-lizensierung-40.html
Optional gibt es ECA-Lizenz-Verträge, die mit dem Verband direkt abzuschließen sind. Für diese fallen zusätzliche Kosten und ggf. Anforderungen an, die nicht im Zusammenhang mit den Aus- bzw. Weiterbildungsangeboten der CAB stehen. Informationen hierzu sind direkt beim Verband erhältlich unter www.european-coaching-association.de.
Die Aus- und Weiterbildungen der CAB sind nach den Richtlinien des QSA (Bundesverband für Qualität in der systemischen Arbeit e.V.) anerkannt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfüllen die AbsolventInnen der CAB die fachlichen und qualitativen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im QSA und haben damit die Möglichkeit, ihre Aufnahme in den Bundesverband zu beantragen.
Unverbindlicher Hinweis: Diese Mitgliedschaft ist in der Regel kostenpflichtig und berechtigt dazu, das QSA-Logo zu führen und für eigene Werbezwecke zu verwenden; ferner ist mit der Mitgliedschaft regelmäßig
ein Profileintrag auf der QSA-Website mit leistungsstarkem Link auf die eigene Homepage verbunden.
13. Änderungen, Ausfälle, Absagen
Die CAB behält sich vor, Inhalte oder die Abfolge einzelner Module während einer laufenden Aus- bzw. Weiterbildung im Sinne der Aktualität und Qualitätsverbesserung in einem für die Teilnehmenden zumutbaren
Maße zu ändern.
Ebenfalls behält sich die CAB vor, die für ein CAB-Angebot ursprünglich vorgesehenen Kurs- bzw. VeranstaltungsleiterIn durch Personen mit vergleichbarer Kompetenz auszutauschen, sollte dies aus sachlichen Gründen notwendig sein. Zur Klarstellung: Seitens der Teilnehmenden besteht keinerlei Anspruch auf ein bestimmtes Personal. Dieser Absatz gilt entsprechend auch für die örtliche bzw. räumliche Verlegung von CAB-Angeboten in zumutbarem Rahmen (d.h. innerhalb derselben Stadt bzw.
desselben Gebäudes).
Sollte ein CAB-Angebot aus einem sachlichen Grund nicht zu dem/den geplanten Termin(en) stattfinden können, wird die CAB die betreffenden Teilnehmenden unverzüglich (d.h. nachdem die CAB selbst Kenntnis darüber erlangt hat) darüber informieren. In diesem Fall werden sich die CAB und die Teilnehmenden nach Treu und Glauben darum bemühen, innerhalb von 4 Wochen eine terminliche Alternative für das ausfallende
CAB-Angebot zu finden. Falls dies nicht gelingt, kann die CAB das betreffende CAB-Angebot entweder neu terminieren, so dass es von möglichst vielen der bereits angemeldeten Teilnehmenden wahrgenommen werden
kann (und die „frei gewordenen“ Teilnahmeplätze neu vergeben), oder – falls letzteres für die CAB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich nachteilig wäre – absagen. Teilnehmende, die das CAB-Angebot aufgrund einer der vorstehenden Maßnahmen nicht wahrnehmen können, haben das Recht, von ihrem Teilnahmevertrag zurückzutreten.
Im Übrigen behält sich die CAB bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (bzw. in Fällen höherer Gewalt auch zu einem späteren Zeitpunkt) das Recht vor, ein CAB-Angebot aus den folgenden Gründen wieder
abzusagen:
- Nichterreichen der für das CAB-Angebot geltenden Mindestteilnehmerzahl;
- Personeller Ausfall auf Seiten der Kurs- bzw. Veranstaltungsleitung aus
sachlichem Grund (z.B. Krankheit, Todesfall etc.); - Ereignisse höherer Gewalt.
- Fremdverschulden (z.B. kurzfristige Kündigung Seminarraum)
- Im Falle einer solchen Absage hat der/die Teilnehmernde das Recht, von
seinem/ihrem Teilnahmevertrag zurückzutreten.
14. Umbuchung, Stornierung, Nichtantritt
Teilnehmende, die ihren Teilnahmevertrag mit der CAB als VerbraucherIn abgeschlossen haben, haben das Recht, ihren Teilnahmevertrag binnen vierzehn (14) Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu
widerrufen.
Der/die TeilnehmerIn hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Umbuchung, die CAB kann einer Umbuchung jedoch nach eigenem Ermessen zustimmen. Der Wunsch zur Umbuchung einer bereits verbindlich vereinbarten
Teilnahme an einem CAB-Angebot auf ein später – oder an einem anderen Standort – stattfindendes CAB-Angebot ist der CAB schriftlich mitzuteilen. Dem Umbuchungsgesuch ist das Anmeldeformular (und
ggf. Kostenübernahmeformular, s.o.) für das gewünschte Alternativangebot ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Stimmt die CAB der gewünschten Umbuchung zu, so bleibt der bereits zwischen dem/der TeilnehmerIn und der CAB abgeschlossene Teilnahmevertrag bestehen. Für die Anpassung und Aktualisierung des Vertragsverhältnisses berechnet die CAB dem/der TeilnehmerIn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,- inkl. MwSt. (bzw. CHF 195,-), die sofort zur Zahlung fällig ist.
Abgesehen von einem etwaigen Widerrufsrecht kann der/die TeilnehmerIn seinen/ihren auf eine Aus- oder Weiterbildung bezogenen Teilnahmevertrag bis zum Ende der jeweils geltenden Anmeldefrist (jedoch spätestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Kursbeginn) durch schriftliche Mitteilung gegenüber der CAB stornieren. In diesem Fall berechnet die CAB dem/der Teilnehmenden eine Stornierungsgebühr in Höhe von 350,-€ und erstattet etwaige darüber hinaus bereits geleistete Kursgebühren wieder zurück. Teilnehmende, die das Qualifizierungsprogramm zum Expert Level gebucht haben, können ihren Teilnahmevertrag – abgesehen von einem etwaigen Widerrufsrecht – bis vier (4) Wochen vor Ausbildungsbeginn gegen eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,-€ stornieren.
Sofern ein/e TeilnehmerIn trotz bestehenden Teilnahmevertrags den gebuchten Kurs nicht antritt, behält die CAB sich vor, einen der CAB durch den Nichtantritt entstandenen Schaden gegenüber dem/der TeilnehmerIn geltend zu machen.
Sollte die Aus- oder Weiterbildung auf persönlichem Wunsch des/der TeilnehmerIn hin unterbrochen werden, z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Pflege eines Familienangehörigen etc, ist dies dem Orga-
Team und der entsprechenden Ausbildungsleitung sofort mitzuteilen. Eine Unterbrechung der Aus- oder Weiterbildung ist für einen Zeitraum von max. 12 Monaten möglich. Der Wiedereinstieg wird zusammen mit
dem Orga-Team und der neuen Ausbildungsleitung geplant.
15. Taten oder Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle
Die CAB ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistungsverpflichtungen im Rahmen des Vertrags, wenn diese durch eine Tat oder ein Ereignis außerhalb der Kontrolle der CAB verursacht werden. Diese Taten/Ereignisse werden nachstehend definiert:
- Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen durch
Dritte - innere Unruhen, Aufstände, Invasion, Terroranschläge oder deren Androhung,
Krieg (ob erklärt oder nicht) sowie Kriegsgefahr oder Kriegsvorbereitung - Brand, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Bodenabsenkung,
Epidemien oder andere Naturkatastrophen - Wenn eine solche Tat oder ein Ereignis die CAB an der Erfüllung der im
Rahmen eines Vertrags eingegangenen Verpflichtungen hindert, dann:
(a) werden die Teilnehmenden so schnell wie möglich kontaktiert und
davon in Kenntnis gesetzt;
(b) die vertraglichen Verpflichtungen aufgeschoben oder die gebuchten
Präsenzveranstaltungen online durchgeführt.
16. Geheimhaltungspflicht
Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, über alle die Privat- und/oder Intimsphäre der übrigen Teilnehmenden und der Angebotsleitung betreffenden Informationen (auch solche bezüglich Dritter), zu deren Kenntnis die Teilnehmenden im Rahmen der Durchführung eines CAB-Angebots gelangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte, insbesondere außerhalb der CAB, ist ausdrücklich nicht gestattet.
17. Geistiges und sachliches Eigentum
Die Inhalte der Unterlagen und sonstiger Materialien (z.B. Skripte, Texte, Bilder, Grafiken, Arbeitsblätter, Filme, Sprachaufzeichnungen etc. in digitaler oder physischer Form), die im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsangeboten der Coaching Akademie Berlin (CAB) an Teilnehmende ausgehändigt werden, befinden sich – soweit gesetzlich schutzfähig – im geistigen oder sachlichen Eigentum der betreffenden Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten.
Die von der CAB ausgehändigten Unterlagen und Materialien dienen ausschließlich der privaten und persönlichen Nutzung. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber gestattet.
Die überlassenen Arbeitsordner inkl. Skripte in Papierform, die Notizbücher mit Stift und die darin festgehaltenen persönlichen Analysen des/der TeilnehmerIn sowie überlassene Lernmittel, wie Feedback-Karte und Coaching Prozess Karte u.a., gehen sachlich in das Eigentum der Teilnehmenden über und können von ihnen nach Kursende einbehalten werden.
Alle sonstigen verwendeten Materialien, wie Poster, Flipcharts, Stifte, Moderationsmaterial, Bodenanker und sonstige Lernmittel, verbleiben im Eigentum der CAB und sind in den Räumen der CAB zu belassen bzw.
der CAB zum Ende des Aus- bzw. Weiterbildung zurückzugeben.
18. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden bei der CAB entsprechend der einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften behandelt. Detaillierte Angaben sind der Datenschutzerklärung der CAB unter www.coaching-akademie-berlin.at/datenschutz zu entnehmen.
19. Haftung
Die CAB haftet nicht für Kosten und/oder Aufwendungen, die dem Teilnehmer aufgrund der Absage oder Nichtdurchführung eines CAB-Angebots gemäß dieser AGB seitens der CAB entstehen.
Im Übrigen unterliegt die CAB der gesetzlichen Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen, sowie im Übrigen
nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist. Für leichte (d.h. einfache) Fahrlässigkeit haftet die CAB nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
Darüber hinaus ist jede Haftung der CAB und ihrer Erfüllungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen.
20. Erklärung zur Distanzierung von Scientology und Sektenwesen
Die CAB erklärt hiermit, dass weder ihr Inhaber, noch ihre sonstigen MitarbeiterInnen nach der Technologie bzw. Lehre des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard geschult wurden oder arbeiten, und dass diese Technologie bzw. Lehre zur Führung der CAB und für die Ausübung der Coaching- sowie Aus- und Weiterbildungstätigkeit ausdrücklich abgelehnt wird. Die CAB kooperiert mit keiner Sekte oder Religionsgemeinschaft und distanziert sich von jeglichen Aktivitäten, die mit Sekten oder Religionsgemeinschaften in Verbindung stehen könnten.
21. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Mit der Einreichung seines Anmeldeformulars erklärt sich der/die TeilnehmerIn unwiderruflich mit der Geltung dieser AGB für den Teilnahmevertrag einverstanden.
Die Coaching Akademie Berlin behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für zukünftig entstehende Teilnahmeverträge zu ändern. Die neuen AGB gelten zudem für bereits zwischen dem/der TeilnehmerIn und der CAB abgeschlossene, jedoch noch nicht beendete Teilnahmeverträge, sofern die CAB die Teilnehmenden spätestens vier (4) Wochen im Voraus über das Inkrafttreten der neuen AGB benachrichtigt und die Teilnehmenden der Geltung der neuen AGB für bereits bestehende Teilnahmeverträge nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht. Der/die TeilnehmerIn wird in der Benachrichtigung auf sein/ihr Widerspruchsrecht und die Bedeutung der entsprechenden Widerspruchsfrist hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung in Kraft, welche wirtschaftlich dem Ergebnis am nächsten kommt, welches die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Dieser Absatz gilt entsprechend auch im Falle einer Vertragslücke.
Der Teilnahmevertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag ergebenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
Stand: 27.12.2022